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13.09.20 –
Konzept zur Behebung der Verstöße im Außenbereich
Im Süden von Schifferstadt ist die Natur und Landschaft geprägt von unterschiedlichen Nutzungen, wie z.B. Nutzgärten, Schrebergärten, Kleintierhaltung, Einzäunungen, Ablagerungen, Pferdekoppeln etc. Diese Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Quodgraben“ sowie im Landschaftsschutzgebiet „Rehbach-Speyerbach“. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um nicht genehmigte Nutzungen. Vermehrt beschweren sich Bürger.
Für die Beseitigung ist in einigen Fällen die Stadt Schifferstadt, in den meisten Fällen die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zuständig.
Damit die Kreisverwaltung strukturiert und im Sinne der Stadt Schifferstadt vorgehen kann, wurde ein Konzept zur Behebung der Verstöße erstellt und im Stadtrat verabschiedet.
Das Konzept zur Behebung der Verstöße im Außenbereich zeigt einen Weg auf, um dem jahrelangen Wegschauen in dem Naturschutzgebiet ein Ende zu setzen. Vergehen gegen die geltenden Gesetze für ein Naturschutzgebiet wurden bestimmt auch aus Nichtwissen verursacht. Die Verursacher wurden auch nicht informiert, dass ihr Vorgehen nicht regelkonform ist. Jetzt hat die Verwaltung, unter der Federführung der Beigeordneten Ulla Behrendt-Roden, ein Konzept zur Entrümpelung in den Stadtrat eingebracht. In dem wird deutlich gemacht, dass die Verstöße gegen das Recht nicht weiter geduldet werden. Gleichzeitig mit der Umsetzung wird mit den Betroffenen in dem Gebiet ein gemeinsamer Weg gesucht. Das Konzept wurde vom Stadtrat angenommen.
Dies freut uns und wir unterstützen das Vorgehen. Wir wünschen unserer Beigeordneten viel Erfolg.
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